DSGVO
RechtDatenschutz-Grundverordnung. EU-weite Datenschutzverordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
Ausführlich erklärt
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland und Österreich. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, etwa auf Grundlage einer Einwilligung, eines Vertrags oder eines berechtigten Interesses. Betroffene haben unter anderem Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind besonders geschützt. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine der ausdrücklich genannten Ausnahmen greift, zum Beispiel eine ausdrückliche Einwilligung. Ein Beispiel aus dem Alltag einer Webseite: Setzt ein Angebot Analyse-Cookies ein, die Nutzerverhalten auswerten, ist dafür in aller Regel eine vorherige Einwilligung nötig.
Bedeutung in der Peptidforschung
Für eine Informationsseite wie PeptidWiki ist die DSGVO relevant, weil schon das Aufrufen gesundheitsbezogener Inhalte Rückschlüsse auf Interessen zulassen kann. In der klinischen Forschung regelt sie zudem, wie Studiendaten von Teilnehmenden pseudonymisiert, gespeichert und weitergegeben werden. Auch Peptidstudien an Menschen unterliegen diesen Vorgaben.
Einordnung
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und hat mit dem revidierten Datenschutzgesetz eigene, inhaltlich verwandte Regeln. Die DSGVO kann Schweizer Anbieter dennoch betreffen, wenn sie Personen in der EU ansprechen. Der Begriff hat keinen Bezug zur Wirkung oder zum Rechtsstatus von Peptiden.