Die Inhalte von PeptidWiki dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Information und Forschung, sind ausdrücklich keine Empfehlung und ersetzen keine medizinische Beratung.

Die beschriebenen Substanzen unterliegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Regelungen — viele sind nicht als Arzneimittel zugelassen.

Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt.

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⚖️

Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Regulatorischer Status von Peptiden — transparent und quellenbasiert. Stand: 2025.

⚠️ Kein Rechtsrat: Diese Übersicht basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2025) und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtslage und Zulassungsstatus können sich ändern. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland (BfArM/PEI), Österreich (AGES) und die Schweiz (Swissmedic) — für Nutzer außerhalb des DACH-Raums gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an einen in deinem Land zugelassenen Rechtsanwalt oder Apotheker.

Je Land im Überblick

🇩🇪

Deutschland

BfArM
AMG · LFGB · HWG

Peptide fallen unter das Arzneimittelgesetz (AMG), sobald ihnen Heilwirkungen zugeschrieben werden. Research-Peptide wie BPC-157 oder TB-500 sind weder explizit verboten noch als Arzneimittel zugelassen — sie befinden sich in einem regulatorischen Graubereich. Verschreibungspflichtige Peptide (z. B. Semaglutid) erfordern ein ärztliches Rezept.

Kein explizites Verbot für Research-Peptide (BPC-157, TB-500, GHK-Cu)
WADA-gelistete Substanzen sind für Wettkampfsportler verboten
HWG untersagt Heilversprechen für nicht zugelassene Arzneimittel
Zoll kann Sendungen einbehalten und auf Arzneimitteleigenschaft prüfen
Verschreibungspflichtige Peptide (Semaglutid, Liraglutid) nur mit Rezept

Rechtsgrundlage

· AMG § 2 (Arzneimittelbegriff)

· HWG § 3 (Irreführende Werbung)

· BfArM-Leitfaden Graubereich

🇦🇹

Österreich

AGES
AMG · LMSVG · Suchtmittelgesetz

Die österreichische Rechtslage ist der deutschen sehr ähnlich. Das nationale Arzneimittelgesetz orientiert sich am EU-Recht. Research-Peptide befinden sich in einem vergleichbaren Graubereich. GLP-1-Agonisten sind verschreibungspflichtig. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist regulatorisch problematischer als die Einfuhr innerhalb der EU.

Vergleichbare Grauzone wie Deutschland für Research-Peptide
AGES ist die zuständige Behörde für Arzneimittelzulassungen
Kollagenpeptide und topisches GHK-Cu frei erhältlich
Semaglutid und andere GLP-1-Agonisten rezeptpflichtig
Einfuhr aus Drittstaaten regulatorisch problematischer als aus der EU

Rechtsgrundlage

· AMG Österreich BGBl. I Nr. 185/1983

· LMSVG § 3 (Lebensmittelbegriff)

· AGES-Merkblatt Arzneimittelimport

🇨🇭
HMG · LMG · VAM

Die Schweiz hat als Nicht-EU-Land ein eigenständiges Heilmittelgesetz (HMG). Swissmedic ist die zuständige Zulassungsbehörde. Research-Peptide befinden sich in einem ähnlichen Graubereich wie in Deutschland und Österreich. Die Schweiz hat in bestimmten Bereichen teils liberalere Regelungen als die EU.

Eigenständiges Heilmittelgesetz (HMG) — nicht an EU-Arzneimittelrecht gebunden
Swissmedic als Zulassungsbehörde mit eigenen Prozessen
Teils liberalere Handhabung bestimmter Substanzen als in der EU
GLP-1-Agonisten wie Semaglutid: verschreibungspflichtig
Research-Peptide: vergleichbare Grauzone wie in DE/AT

Rechtsgrundlage

· HMG Art. 4 (Arzneimittelbegriff)

· HMG Art. 9 (Zulassungspflicht)

· Swissmedic-Merkblatt Selbstmedikation

Regulierungsstatus aller Wirkstoffe

Peptid🇩🇪 Deutschland🇦🇹 Österreich🇨🇭 Schweiz
BPC-157 Grauzone Grauzone Grauzone
TB-500 Grauzone Grauzone Grauzone
GHK-Cu Erlaubt Erlaubt Erlaubt
Epithalon Grauzone Grauzone Grauzone
Semaglutid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig
CJC-1295 Grauzone Grauzone Grauzone
Ipamorelin Grauzone Grauzone Grauzone
Semax Grauzone Grauzone Grauzone
Selank Grauzone Grauzone Grauzone
Kollagenpeptide Erlaubt Erlaubt Erlaubt

Legende

Erlaubt

Legal ohne Rezept (z. B. Kollagen, topisches GHK-Cu)

Graubereich

Weder explizit verboten noch als Arzneimittel zugelassen

Rezeptpflichtig

Nur mit ärztlichem Rezept legal (z. B. Semaglutid)

Verboten / WADA

Für Wettkampfsportler nach WADA-Code verboten

Quellen & Referenzen

Alle regulatorischen Einschätzungen basieren auf den folgenden öffentlich zugänglichen Quellen.

1
🇩🇪 Deutschland

Arzneimittelgesetz (AMG) — § 2 Arzneimittelbegriff

Rechtsgrundlage für die Einstufung von Peptiden als Arzneimittel in Deutschland.

2
🇩🇪 Deutschland

Heilmittelwerbegesetz (HWG) — § 3

Verbot irreführender Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel.

3
🇦🇹 Österreich

Arzneimittelgesetz Österreich (BGBl. I Nr. 185/1983)

Österreichisches AMG, orientiert sich am EU-Recht (RL 2001/83/EG).

4
🇨🇭 Schweiz

Heilmittelgesetz (HMG) — SR 812.21

Rechtsgrundlage für Zulassung und Vertrieb von Heilmitteln in der Schweiz.

5
🌍 International

WADA Prohibited List 2025

Aktuelle Liste verbotener Substanzen im Wettkampfsport. Enthält u. a. GHRH, GHRP, IGF-1. BPC-157 ist explizit unter S0 gelistet (namentlich, Specified Substance, All times).

6
🌍 International

EU-Richtlinie 2001/83/EG — Humanarzneimittel

EU-Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel, Basis für nationales AMG in DE und AT.

7
🏛️ Behörden

BfArM — Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Zuständige Bundesoberbehörde für Arzneimittelzulassung und -überwachung in Deutschland.

8
🏛️ Behörden

EMA — European Medicines Agency

Europäische Arzneimittelbehörde; verantwortlich für zentrale Zulassungsverfahren in der EU.

9
🔬 Datenbanken

PubChem — NIH Substanzdatenbank

Chemische Datenbank des NIH mit Strukturdaten, Sicherheitsinformationen und Regulierungsstatus.

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