Die Inhalte von PeptidWiki dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Information und Forschung, sind ausdrücklich keine Empfehlung und ersetzen keine medizinische Beratung.

Die beschriebenen Substanzen unterliegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Viele sind nicht als Arzneimittel zugelassen.

Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt.

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Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Regulatorischer Status von Peptiden, transparent und quellenbasiert. Stand: 2025.

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Kein Rechtsrat: Diese Übersicht basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2025) und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtslage und Zulassungsstatus können sich ändern. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland (BfArM/PEI), Österreich (AGES) und die Schweiz (Swissmedic). Für Nutzer außerhalb des DACH-Raums gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an einen in deinem Land zugelassenen Rechtsanwalt oder Apotheker.

Regulierungsstatus aller Wirkstoffe

Alle 103 erfassten Wirkstoffe mit ihrem Status in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Länderauswahl hebt die passende Spalte hervor, auf schmalen Bildschirmen wird nur sie angezeigt.

Legende Statusfarben

Erlaubt. Legal ohne Rezept frei erhältlich
Grauzone. Weder explizit verboten noch als Arzneimittel zugelassen
Rezeptpflichtig. Nur mit ärztlichem Rezept legal
Verboten. Nicht verkehrsfähig oder im Wettkampf gesperrt
Unklar. Keine eindeutige Einordnung möglich

Jeder Wirkstoff hat je Land genau einen Status. Die Farben sind auf der ganzen Seite dieselben wie in den Profilen.

Peptid🇩🇪 Deutschland🇦🇹 Österreich🇨🇭 SchweizHinweis
BPC-157 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Da BPC-157 in keinem Land für die therapeutische Anwendung zugelassen ist, fällt es seit 2022 unter die WADA-Kategorie S0 (nicht zugelassene Substanzen) und ist im Wettkampfsport zu allen Zeiten (in- und out-of-competition) verboten, für 2026 bestätigt (vgl. USADA/OPSS). Hinweis: S0 nennt keine Einzelsubstanzen namentlich, sondern erfasst alle nicht zugelassenen Wirkstoffe. Für Nicht-Sportler: regulatorische Grauzone.
TB-500 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. TB-500 (Thymosin Beta-4 Fragment) ist auf der WADA 2026 Prohibited List unter S2.2 (Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen) als TB4-Derivat erfasst, non-Specified Substance, zu allen Zeiten für Wettkampfsportler verboten. Im Freizeitbereich rechtliche Grauzone.
GHK-Cu Erlaubt Erlaubt ErlaubtAls kosmetischer Wirkstoff in Pflegeprodukten unbeschränkt erlaubt. Injektionsform ist Grauzone.
Epithalon Grauzone Grauzone Grauzone
Semaglutid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigVollständig zugelassenes Arzneimittel. Nur auf Rezept erhältlich. Wegovy (bis 2,4 mg subkutan) für Adipositas, Ozempic (bis 2 mg) für Typ-2-Diabetes, Rybelsus (oral, bis 14 mg) für Typ-2-Diabetes. Seit Juli 2026 ist zusätzlich die Wegovy Tablette (25 mg oral) in der EU für Adipositas zugelassen, die Markteinführung in Deutschland ist für das dritte Quartal 2026 angekündigt. Das Ozempic-Label wurde Ende 2024 auf Basis der FLOW-Studie um die Reduktion von Nierenereignissen erweitert. WADA-Status: nicht auf der Prohibited List, aber im WADA 2026 Monitoring Program (Urin-Monitoring, in der 2026 Klarstellung gemeinsam mit Tirzepatid erfasst), kein Wettkampfverbot.
CJC-1295 Grauzone Grauzone GrauzoneAuf der WADA-Verbotsliste (S2). Im Sport verboten.
Ipamorelin Grauzone Grauzone GrauzoneWADA-Verbotsliste S2.
Semax Grauzone Grauzone GrauzoneIn Russland/Ukraine zugelassenes Arzneimittel. In DE/AT/CH nicht zugelassen, aber nicht verboten.
Selank Grauzone Grauzone GrauzoneIn Russland zugelassenes Arzneimittel. In DE/AT/CH nicht zugelassen.
Kollagenpeptide Erlaubt Erlaubt ErlaubtAls Nahrungsergänzungsmittel vollständig legal und in Deutschland, Österreich und der Schweiz weit verbreitet erhältlich.
Tirzepatid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Mounjaro (Diabetes) und Zepbound (Adipositas) in der EU zugelassen. Verschreibungspflichtig. In den USA ist Zepbound seit Dezember 2024 zusätzlich für mittelschwere bis schwere obstruktive Schlafapnoe bei Adipositas zugelassen, als erstes Inkretin-Präparat für diese Indikation. WADA-Status: nicht auf der Prohibited List, aber im WADA 2026 Monitoring Program (Urin-Monitoring, in der 2026 Klarstellung gemeinsam mit Semaglutid erfasst), kein Wettkampfverbot.
AOD-9604 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen (Phase-3-Entwicklung 2007 eingestellt). WADA-Status: gemäß offizieller WADA-Stellungnahme als nicht-zugelassene pharmakologische Substanz unter S0 erfasst, in der WADA 2026 Prohibited List zusätzlich unter S2.2 als „hGH-Fragment" namentlich abgedeckt (gemeinsam mit hGH-Fragment 176–191). Für Wettkampfsportler zu allen Zeiten verboten, non-Specified Substance. Im Freizeitbereich rechtliche Grauzone.
Retatrutid Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. In aktiver Phase-2/3-Entwicklung. Nur für klinische Forschungszwecke.
PT-141 Grauzone Grauzone GrauzoneIn den USA als Vyleesi für HSDD zugelassen. In der EU und der Schweiz keine Zulassung. Nicht namentlich auf der WADA-Prohibited-List, eine Einordnung als S4 (Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren) trifft pharmakologisch nicht zu, da PT-141 ein Melanocortin-(MC4R)-Agonist ist.
MK-677 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. WADA-gesperrt (S2). Kein legaler OTC-Verkauf.
DSIP Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. Kein WADA-Status. RUO in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
KPV Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. Kein WADA-Status. Ausschließlich Grundlagenforschung.
LL-37 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Kein WADA-Status. RUO in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Thymalin Grauzone Grauzone GrauzoneNicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen. In Russland als Immunmodulator registriert.
Thymosin Alpha-1 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen. Zadaxin-Zulassung in Asien, Südamerika. RUO in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Tesamorelin Grauzone Grauzone GrauzoneIn den USA und Kanada als Egrifta zugelassen. Nicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen. RUO-Kontext.
GHRP-6 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. WADA-gesperrt (S2). RUO in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Melanotan II Grauzone Grauzone GrauzoneBfArM-Warnung vorhanden. UK MHRA: explizite Warnung. Nicht zugelassen. Behördliche Sicherheitsbedenken wegen Naevi-Veränderungen und kardiovaskulärer Ereignisse.
MOTS-c Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. Forschungspeptid seit 2015. Kein zugelassenes Humanarzneimittel. CB4211-Analogon in Entwicklung (Phase 1 abgeschlossen). WADA-gesperrt seit der 2025 Prohibited List (S4.4. Metabolische Modulatoren, AMPK-Aktivatoren), in der WADA 2026 Prohibited List bestätigt, als Specified Substance, für Wettkampfsportler zu allen Zeiten verboten.
Pinealon Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. Sehr limitierte Datenlage. Ausschließlich Grundlagenforschung.
Hexarelin Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. WADA-gesperrt (S2). RUO in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Cerebrolysin Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig GrauzoneIn DE und AT verschreibungspflichtig. In der Schweiz Graubereich. EMA: keine EU-weite Zulassung für kognitive Indikationen.
SS-31 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. In aktiver klinischer Entwicklung (Phase 2/3). RUO. Als nicht zugelassene pharmakologische Substanz ohne Marktzulassung fällt SS-31 unter WADA S0.
Humanin Grauzone Grauzone GrauzoneNicht zugelassen. Aktives Forschungsfeld. Ausschließlich Grundlagenforschung. Als nicht zugelassene pharmakologische Substanz bei exogener Anwendung potenziell unter WADA S0.
VIP Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. VIP-Analoga in klinischer Entwicklung. RUO in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
ARG-BPC-157 Grauzone Grauzone Grauzone
TB-4 Fragment (Ac-SDKP) Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Forschungschemikalie. Ac-SDKP (Tetrapeptid) ist ein natürliches Spaltprodukt von Thymosin Beta-4 mit eigenständigem antifibrotischem Profil und nicht namentlich auf der WADA 2026 Prohibited List geführt. Als TB4-Derivat kann es jedoch potenziell unter die Sammelkategorie S2.2 (Thymosin-β4-Derivate / Growth Factors) fallen, für Wettkampfsportler ist von Verwendung abzuraten. Im Freizeitbereich sportrechtliche Grauzone.
N-Acetyl Semax Grauzone Grauzone Grauzone
N-Acetyl Selank Grauzone Grauzone Grauzone
Thymogen Grauzone Grauzone GrauzoneNicht in DACH zugelassen. Teilweise in russischen Präparaten verwendet. Ausschließlich Grundlagenforschung.
GHRP-2 Grauzone Grauzone Grauzone
Sermorelin Grauzone Grauzone GrauzoneAls Arzneimittel in DACH nicht zugelassen (früher in den USA als Geref FDA-zugelassen). Forschungschemikalie.
MOD GRF 1-29 (CJC-1295 ohne DAC) Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Verkauf als Forschungschemikalie. WADA: Auf der Verbotsliste (S2) für Sportler.
PEG-MGF Grauzone Grauzone GrauzoneAls Arzneimittel nicht zugelassen. WADA-Sperre (S2). Nur für Forschungszwecke.
IGF-1 LR3 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. WADA-Sperre (S2). Nur für Forschungszwecke.
IGF-DES (Des(1-3)-IGF-1) Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. WADA-Sperre (S2). Ausschließlich als Forschungsreagenz erhältlich.
HGH Fragment 176-191 Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Auf der WADA 2026 Prohibited List unter S2.2 als hGH-Fragment namentlich erfasst (gemeinsam mit AOD-9604), non-Specified Substance, für Wettkampfsportler zu allen Zeiten verboten.
GLP-1 (Glucagon-like Peptide-1) Grauzone Grauzone GrauzoneNatives Hormon, nicht als Arzneimittel zugelassen. Dient als Basis für zugelassene Analoga wie Semaglutid.
Kisspeptin Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. In klinischen Studien für Reproduktionsmedizin untersucht.
Melanotan I (Afamelanotide) Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Scenesse® in der EU als Orphan-Drug-Arzneimittel zugelassen. Streng rezeptpflichtig.
Oxytocin Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Arzneimittel zugelassen (z.B. Syntocinon® für die Geburtshilfe). Streng verschreibungspflichtig.
Larazotide (Larazotid-Acetat / AT-1001) Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Phase-3-Zulassungsstudien bei Zöliakie wurden abgebrochen. Forschungschemikalie.
P-21 (P021) Grauzone Grauzone Grauzone
Cortagen Grauzone Grauzone Grauzone
Livagen Grauzone Grauzone GrauzoneRussische Forschungschemikalie. Keine klinische Zulassung in DACH.
Pancragen Grauzone Grauzone GrauzoneRussische Forschungschemikalie. In Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen.
Prostamax Grauzone Grauzone GrauzoneRussische Forschungschemikalie. In Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen.
Cartalax Grauzone Grauzone GrauzoneRussische Forschungschemikalie. In Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen.
TP508 (Chrysalin) Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Klinische Entwicklung wurde nach Phase-2-Studien nicht fortgesetzt.
TRH (Thyrotropin-Releasing Hormone) Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Diagnostikum (z.B. Thyroliberin) verschreibungspflichtig. In der neuroendokrinen Forschung auch intranasal untersucht.
Matrixyl (Palmitoyl Pentapeptide-4) Erlaubt Erlaubt ErlaubtAls kosmetischer Inhaltsstoff in Hautpflegeprodukten frei verkäuflich und vollständig legal.
SNAP-8 (Acetyl Octapeptide-3) Erlaubt Erlaubt ErlaubtAls kosmetischer Inhaltsstoff zur Faltenreduktion frei verkäuflich und legal.
SLU-PP-332 Grauzone Grauzone GrauzoneKein Arzneimittel, in einem sehr frühen experimentellen Forschungsstadium. Verkauf als Forschungschemikalie.
Follistatin-344 Grauzone Grauzone GrauzoneAuf der WADA-Verbotsliste (S4. Hormone und metabolische Modulatoren). Im professionellen Sport verboten. Im Freizeitbereich rechtliche Grauzone.
Dihexa Grauzone Grauzone GrauzoneKein Arzneimittel. Keine explizite gesetzliche Regelung. Besitz nicht verboten, Verkauf als Forschungschemikalie.
ARA-290 Grauzone Grauzone GrauzoneKein zugelassenes Arzneimittel. Orphan-Drug-Status für Sarkoidose-Neuropathie in der EU. Als Forschungschemikalie in Grauzone.
FOXO4-DRI Grauzone Grauzone GrauzoneRein experimentell. Kein zugelassenes Arzneimittel, keine klinischen Studien am Menschen.
FGF-21 Grauzone Grauzone GrauzoneKein zugelassenes Arzneimittel in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Analoga in klinischen Phase-2/3-Studien. Natives FGF-21 als Forschungspeptid in Grauzone.
Gonadorelin Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Arzneimittel (z. B. Factrel, HRF) in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschreibungspflichtig. Off-label für TRT-Unterstützung und Fertilitätserhalt.
GHRH (1-44) Grauzone Grauzone GrauzoneKein direkt zugelassenes Arzneimittel in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sermorelin (GHRH 1-29) ist verschreibungspflichtig. Forschungschemikalie in Grauzone.
GDF-11 Grauzone Grauzone GrauzoneRein experimentell. Als Forschungsprotein in Grauzone verfügbar.
Liraglutid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Victoza (Diabetes) und Saxenda (Adipositas) in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschreibungspflichtig und erstattungsfähig (Diabetes). Saxenda: eingeschränkte Kassenerstattung. Der Patentschutz ist abgelaufen, erste generische Liraglutid-Präparate sind seit 2024 in der EU zugelassen.
Cortistatin-14 Grauzone Grauzone GrauzoneKein Arzneimittel, rein experimentell. Forschungschemikalie.
Angiotensin (1-7) Grauzone Grauzone GrauzoneKein zugelassenes Arzneimittel. In Phase-1/2-Studien (z. B. TXA127 bei COVID-19). Als Forschungschemikalie in Grauzone.
NAP-Peptid Grauzone Grauzone GrauzoneKein zugelassenes Arzneimittel nach Phase-3-Scheitern. Als Forschungschemikalie verfügbar.
ACE-031 Grauzone Grauzone GrauzoneEntwicklungsstop. Kein zugelassenes Arzneimittel. Auf WADA-Liste (S4). Forschungsprotein.
Spadin Grauzone Grauzone GrauzoneRein experimentell. Kein klinisches Entwicklungsprogramm aktiv. Forschungschemikalie.
GIP Grauzone Grauzone GrauzoneAls natives Peptid: Forschungschemikalie in Grauzone. Tirzepatid (GLP-1+GIP-Dual-Agonist) ist verschreibungspflichtig.
Leuprolid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigVerschreibungspflichtig in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Indikationen: Prostatakarzinom, Endometriose, frühzeitige Pubertät, Uterusmyome. Off-label: TRT-Suppression.
Thymulin Grauzone Grauzone GrauzoneKein zugelassenes Arzneimittel in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In einigen osteuropäischen Ländern als Arzneimittel registriert. Forschungschemikalie.
EGF Erlaubt Erlaubt ErlaubtAls kosmetischer Inhaltsstoff erlaubt. Als Wundheilungsmittel in DE verschreibungspflichtig (rhEGF). In Kuba für diabetisches Fußgeschwür zugelassen (Heberprot-P).
Ghrelin Grauzone Grauzone GrauzoneAls natives Peptid: Forschungschemikalie. Macimorelin (Ghrelin-Analogon) ist FDA-zugelassen für GH-Defizienz-Diagnose. Kein therapeutisches Arzneimittel in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
IGF-1 Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Mecasermin (Increlex) verschreibungspflichtig für IGF-1-Defizienz. Auf WADA-Liste (S2). Off-label als Forschungschemikalie in Grauzone.
NAD+ Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Verkauf als Forschungschemikalie / Longevity-Substanz in der Grauzone. Nahrungsergänzungsmittel-Form (NMN, NR) ist in der EU nicht als Novel Food zugelassen.
5-Amino-1MQ Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen. Verkauf als Forschungschemikalie (RUO). Humane Daten praktisch nicht vorhanden. Einsatz erfolgt off-label und auf eigene Verantwortung. WADA-Status: nicht namentlich auf der 2026 Prohibited List, könnte aber als nicht-zugelassene pharmakologische Substanz (S0) und/oder als metabolischer Modulator (S4.4) ausgelegt werden. Wettkampfsportler sollten 5-Amino-1MQ meiden.
Cagrilintid Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen (Stand 2026). Die Kombination CagriSema befindet sich in Phase-3-Studien (REDEFINE-Programm), eine Zulassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht nicht. Cagrilintid als Monotherapie ist ein reines Prüf-/Forschungspräparat (RUO). Eigenanwendung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Survodutid Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen (Stand 2026). Survodutid befindet sich in Phase-3-Studien (u. a. SYNCHRONIZE für Adipositas, LIVERAGE für MASH). Es erhielt von der FDA eine Breakthrough Therapy Designation für nicht-zirrhotische MASH (2024) sowie von der EMA den PRIME-Status (2023). In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht keine Zulassung. Einsatz nur im Studienkontext bzw. als Forschungspräparat (RUO).
Mazdutid Grauzone Grauzone GrauzoneIn China (NMPA) 2025 zur Gewichtsregulation und für Typ-2-Diabetes zugelassen, weltweit erster zugelassener GLP-1/Glukagon-Dual-Agonist. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in der EU und den USA besteht KEINE Zulassung (Stand 2026), der Wirkstoff ist in der DACH-Region nicht verfügbar und gilt dort als Forschungspräparat (RUO). Eigenimport und -anwendung erfolgen auf eigene Verantwortung.
Dulaglutid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Trulicity® in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Behandlung des Typ-2-Diabetes zugelassen und verschreibungspflichtig. Darf nur mit ärztlicher Verordnung bezogen werden. Eine Zulassung allein zur Gewichtsreduktion besteht in der DACH-Region nicht. Gewichtsverlust ist ein dokumentierter Begleiteffekt.
Exenatid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Byetta® (zweimal täglich) und Bydureon® (einmal wöchentlich) in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Behandlung des Typ-2-Diabetes zugelassen und verschreibungspflichtig. Keine Zulassung allein zur Gewichtsreduktion. Bezug nur mit ärztlicher Verordnung.
Setmelanotid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Imcivree® in der EU (und damit DE/AT) sowie in der Schweiz für seltene genetisch bedingte Adipositas-Formen (u. a. POMC-, PCSK1-, LEPR-Mangel, Bardet-Biedl-Syndrom) zugelassen und verschreibungspflichtig. Die Anwendung setzt eine bestätigte genetische Diagnose voraus. Kein Mittel gegen allgemeine Adipositas.
Becaplermin Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigIn den USA als Regranex® (FDA) für diabetische Fußulzera zugelassen. Die EU-Marktzulassung wurde 2012 aus kommerziellen Gründen zurückgezogen, in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Becaplermin aktuell nicht regulär im Handel. Die US-Fachinformation enthält eine Warnung (erhöhte Krebsmortalität bei wiederholter Anwendung mehrerer Tuben).
Noopept Grauzone Grauzone GrauzoneIn Russland als Arzneimittel zugelassen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht KEINE arzneimittelrechtliche Zulassung, der Vertrieb als Nahrungsergänzung ist rechtlich angreifbar, der Bezug erfolgt meist als „Forschungschemikalie" (RUO). Die Evidenz stammt überwiegend aus russischen Studien mit kleinen Fallzahlen und ist international nur begrenzt repliziert.
Bimagrumab Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen (Stand 2026). Bimagrumab befindet sich in der klinischen Entwicklung (Phase 2/3), u. a. zu Adipositas und Muskelerhalt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht keine Zulassung. Als injizierbarer monoklonaler Antikörper ist es ausschließlich ein Prüf-/Forschungspräparat.
Urolithin A Erlaubt Erlaubt ErlaubtUrolithin A (Mitopure) besitzt in den USA einen GRAS-Status und wird als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben, in der EU wurde es als Novel Food bewertet. Es handelt sich nicht um ein zugelassenes Arzneimittel. Aussagen beschränken sich auf den Forschungs- und Nahrungsergänzungskontext. Kein Heilversprechen.
NMN (Nicotinamid-Mononukleotid) Grauzone Grauzone GrauzoneDer rechtliche Status ist uneinheitlich: Die US-FDA stuft NMN seit 2022 nicht mehr als zulässiges Nahrungsergänzungsmittel ein (da es als Arzneimittel-Wirkstoff untersucht wird). In der EU ist NMN nicht als Novel Food autorisiert, der Verkauf als Lebensmittel ist daher rechtlich angreifbar. Kein zugelassenes Arzneimittel. Aussagen nur im Forschungskontext, kein Heilversprechen.
Spermidin Erlaubt Erlaubt ErlaubtSpermidin kommt natürlich in vielen Lebensmitteln vor und wird als Nahrungsergänzungsmittel (häufig als Weizenkeim-Extrakt) vertrieben. Kein zugelassenes Arzneimittel. Die Humanevidenz ist gemischt. Aussagen ausschließlich im Forschungs-/Nahrungsergänzungskontext, kein Heilversprechen.
Octreotid Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Sandostatin® (und als Depot Sandostatin LAR®) in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen und verschreibungspflichtig. Indikationen u. a. Akromegalie und hormonaktive neuroendokrine Tumoren. Bezug nur mit ärztlicher Verordnung.
Desmopressin Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Arzneimittel (u. a. Minirin®, Nocdurna®, Octostim®) in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen und verschreibungspflichtig. Wichtig: Risiko einer Hyponatriämie durch Wasserretention. Flüssigkeitsrestriktion und Natrium-Kontrolle erforderlich.
Thymopentin Grauzone Grauzone GrauzoneIn China als immunmodulierendes Arzneimittel zugelassen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht keine breite arzneimittelrechtliche Zulassung (früher als Timunox® vermarktet, heute nicht regulär im Handel). Einsatz daher überwiegend im Forschungskontext (RUO). Die klinische Evidenz stammt großteils aus älteren, teils kleinen Studien.
HCG Rezeptpflichtig Rezeptpflichtig RezeptpflichtigAls Arzneimittel in DE/AT/CH zugelassen und verschreibungspflichtig (u. a. Ovitrelle, Pregnyl). WADA-relevant: bei Männern verboten.
Glutathion Erlaubt Erlaubt ErlaubtOral als Nahrungsergänzung in DE/AT/CH erhältlich. Intravenöse Anwendung (z. B. kosmetische „Hautaufhellung") ist eine ärztliche/Off-Label-Anwendung ohne entsprechende Zulassung. Nicht auf der WADA-Liste.
AICAR Grauzone Grauzone GrauzoneNicht als Arzneimittel zugelassen (Acadesine blieb experimentell). Verkauf erfolgt als Forschungschemikalie (RUO). Im Sport verboten.
AHK-Cu Erlaubt Erlaubt ErlaubtAls kosmetischer Wirkstoff (topisch) in DE/AT/CH erhältlich, kein zugelassenes Arzneimittel. Nicht auf der WADA-Liste.
Adamax Grauzone Grauzone GrauzoneKein zugelassenes Arzneimittel. Verkauf als Forschungschemikalie (RUO) in der Grauzone. Nicht auf der WADA-Liste. Hinweis: Die publizierte wissenschaftliche Evidenz ist sehr begrenzt.
Tesofensin Grauzone Grauzone GrauzoneTesofensin ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in der EU und den USA nicht als Arzneimittel zugelassen (Stand 2026). Es durchlief Phase-2- und Phase-3-Studien für Adipositas, eine Zulassung wurde jedoch bislang nicht erteilt. Der Vertrieb erfolgt als Forschungssubstanz (RUO). Als Wirkstoff mit dopaminerger, stimulierender Komponente ist bei sportlicher Relevanz Vorsicht geboten.
Klotho Grauzone Grauzone GrauzoneKlotho ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht als Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel zugelassen (Stand 2026). Es ist ausschließlich Forschungsgegenstand. Erste klinische Ansätze, teils über Gentherapie, befinden sich in früher Entwicklung. Als Wirkstoff frei verfügbare Klotho-Präparate sind nicht validiert und nicht für die Anwendung am Menschen bestimmt (RUO).
Apelin Grauzone Grauzone GrauzoneApelin ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen (Stand 2026). Die Forschung befindet sich überwiegend im präklinischen Stadium und in frühen klinischen Untersuchungen, meist mit stabileren Analoga oder nicht-peptidischen APJ-Agonisten. Frei gehandelte Apelin-Präparate gelten als Forschungssubstanz (RUO).

Je Land im Überblick

🇩🇪

Deutschland

BfArM
AMG · LFGB · HWG

Peptide fallen unter das Arzneimittelgesetz (AMG), sobald ihnen Heilwirkungen zugeschrieben werden. Research-Peptide wie BPC-157 oder TB-500 sind weder explizit verboten noch als Arzneimittel zugelassen: sie befinden sich in einem regulatorischen Graubereich. Verschreibungspflichtige Peptide (z. B. Semaglutid) erfordern ein ärztliches Rezept.

Kein explizites Verbot für Research-Peptide (BPC-157, TB-500, GHK-Cu)
WADA-gelistete Substanzen sind für Wettkampfsportler verboten
HWG untersagt Heilversprechen für nicht zugelassene Arzneimittel
Zoll kann Sendungen einbehalten und auf Arzneimitteleigenschaft prüfen
Verschreibungspflichtige Peptide (Semaglutid, Liraglutid) nur mit Rezept

Rechtsgrundlage

· AMG § 2 (Arzneimittelbegriff)

· HWG § 3 (Irreführende Werbung)

· BfArM-Leitfaden Graubereich

🇦🇹

Österreich

AGES
AMG · LMSVG · Suchtmittelgesetz

Die österreichische Rechtslage ist der deutschen sehr ähnlich. Das nationale Arzneimittelgesetz orientiert sich am EU-Recht. Research-Peptide befinden sich in einem vergleichbaren Graubereich. GLP-1-Agonisten sind verschreibungspflichtig. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist regulatorisch problematischer als die Einfuhr innerhalb der EU.

Vergleichbare Grauzone wie Deutschland für Research-Peptide
AGES ist die zuständige Behörde für Arzneimittelzulassungen
Kollagenpeptide und topisches GHK-Cu frei erhältlich
Semaglutid und andere GLP-1-Agonisten rezeptpflichtig
Einfuhr aus Drittstaaten regulatorisch problematischer als aus der EU

Rechtsgrundlage

· AMG Österreich BGBl. I Nr. 185/1983

· LMSVG § 3 (Lebensmittelbegriff)

· AGES-Merkblatt Arzneimittelimport

🇨🇭
HMG · LMG · VAM

Die Schweiz hat als Nicht-EU-Land ein eigenständiges Heilmittelgesetz (HMG). Swissmedic ist die zuständige Zulassungsbehörde. Research-Peptide befinden sich in einem ähnlichen Graubereich wie in Deutschland und Österreich. Die Schweiz hat in bestimmten Bereichen teils liberalere Regelungen als die EU.

Eigenständiges Heilmittelgesetz (HMG): nicht an EU-Arzneimittelrecht gebunden
Swissmedic als Zulassungsbehörde mit eigenen Prozessen
Teils liberalere Handhabung bestimmter Substanzen als in der EU
GLP-1-Agonisten wie Semaglutid: verschreibungspflichtig
Research-Peptide: vergleichbare Grauzone wie in DE/AT

Rechtsgrundlage

· HMG Art. 4 (Arzneimittelbegriff)

· HMG Art. 9 (Zulassungspflicht)

· Swissmedic-Merkblatt Selbstmedikation

Quellen & Referenzen

Alle regulatorischen Einschätzungen basieren auf den folgenden öffentlich zugänglichen Quellen.

1
🇩🇪 Deutschland

Arzneimittelgesetz (AMG): § 2 Arzneimittelbegriff

Rechtsgrundlage für die Einstufung von Peptiden als Arzneimittel in Deutschland.

2
🇩🇪 Deutschland

Heilmittelwerbegesetz (HWG): § 3

Verbot irreführender Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel.

3
🇦🇹 Österreich

Arzneimittelgesetz Österreich (BGBl. I Nr. 185/1983)

Österreichisches AMG, orientiert sich am EU-Recht (RL 2001/83/EG).

4
🇨🇭 Schweiz

Heilmittelgesetz (HMG): SR 812.21

Rechtsgrundlage für Zulassung und Vertrieb von Heilmitteln in der Schweiz.

5
🌍 International

WADA Prohibited List 2025

Aktuelle Liste verbotener Substanzen im Wettkampfsport. Enthält u. a. GHRH, GHRP, IGF-1. BPC-157 ist explizit unter S0 gelistet (namentlich, Specified Substance, All times).

6
🌍 International

EU-Richtlinie 2001/83/EG: Humanarzneimittel

EU-Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel, Basis für nationales AMG in DE und AT.

7
🏛️ Behörden

BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Zuständige Bundesoberbehörde für Arzneimittelzulassung und -überwachung in Deutschland.

8
🏛️ Behörden

EMA: European Medicines Agency

Europäische Arzneimittelbehörde; verantwortlich für zentrale Zulassungsverfahren in der EU.

9
🔬 Datenbanken

PubChem: NIH Substanzdatenbank

Chemische Datenbank des NIH mit Strukturdaten, Sicherheitsinformationen und Regulierungsstatus.

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