HWG
RechtHeilmittelwerbegesetz, deutsches Gesetz, das Werbung für Heilmittel regelt. Verbietet irreführende Gesundheitsversprechen. Ähnliche strenge Werberichtlinien für Arzneimittel existieren auch in Österreich und der Schweiz.
Ausführlich erklärt
Das Heilmittelwerbegesetz, vollständig Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, gilt in Deutschland für Werbung zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Mitteln, soweit sich die Werbung auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht. Es verbietet irreführende Werbung, etwa wenn einem Mittel eine Wirkung zugeschrieben wird, die es nicht hat, oder wenn der Eindruck entsteht, ein Erfolg sei sicher zu erwarten.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Werbung gegenüber Laien grundsätzlich untersagt, sie darf sich nur an Fachkreise richten. Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig. Ein Beispiel: Ein Onlineangebot, das einem nicht zugelassenen Peptid in Verbindung mit einer Krankheit eine Heilwirkung zuschreibt, verstößt damit regelmäßig gegen das Gesetz.
Bedeutung in der Peptidforschung
Für eine Informationsseite über Peptide ist das HWG der wichtigste Maßstab für die Sprache. PeptidWiki trennt deshalb zwischen sachlicher Darstellung der Forschung und Aussagen, die als Wirkversprechen verstanden werden könnten. Formulierungen wie „wurde in Tiermodellen untersucht“ statt Aussagen über gesicherte Wirkungen beim Menschen gehen direkt auf diese Vorgaben zurück.
Einordnung
Das HWG regelt Werbung, nicht die Zulassung, dafür ist das Arzneimittelgesetz zuständig. In Österreich enthalten vor allem das Arzneimittelgesetz, in der Schweiz das Heilmittelgesetz mit der Arzneimittel-Werbeverordnung vergleichbare Werbevorschriften. Die Grenze zwischen Information und Werbung wird im Einzelfall beurteilt.