Die Inhalte von PeptidWiki dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Information und Forschung, sind ausdrücklich keine Empfehlung und ersetzen keine medizinische Beratung.

Die beschriebenen Substanzen unterliegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Viele sind nicht als Arzneimittel zugelassen.

Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt.

HWG

Recht

Heilmittelwerbegesetz, deutsches Gesetz, das Werbung für Heilmittel regelt. Verbietet irreführende Gesundheitsversprechen. Ähnliche strenge Werberichtlinien für Arzneimittel existieren auch in Österreich und der Schweiz.

Ausführlich erklärt

Das Heilmittelwerbegesetz, vollständig Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, gilt in Deutschland für Werbung zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Mitteln, soweit sich die Werbung auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht. Es verbietet irreführende Werbung, etwa wenn einem Mittel eine Wirkung zugeschrieben wird, die es nicht hat, oder wenn der Eindruck entsteht, ein Erfolg sei sicher zu erwarten.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Werbung gegenüber Laien grundsätzlich untersagt, sie darf sich nur an Fachkreise richten. Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig. Ein Beispiel: Ein Onlineangebot, das einem nicht zugelassenen Peptid in Verbindung mit einer Krankheit eine Heilwirkung zuschreibt, verstößt damit regelmäßig gegen das Gesetz.

Bedeutung in der Peptidforschung

Für eine Informationsseite über Peptide ist das HWG der wichtigste Maßstab für die Sprache. PeptidWiki trennt deshalb zwischen sachlicher Darstellung der Forschung und Aussagen, die als Wirkversprechen verstanden werden könnten. Formulierungen wie „wurde in Tiermodellen untersucht“ statt Aussagen über gesicherte Wirkungen beim Menschen gehen direkt auf diese Vorgaben zurück.

Einordnung

Das HWG regelt Werbung, nicht die Zulassung, dafür ist das Arzneimittelgesetz zuständig. In Österreich enthalten vor allem das Arzneimittelgesetz, in der Schweiz das Heilmittelgesetz mit der Arzneimittel-Werbeverordnung vergleichbare Werbevorschriften. Die Grenze zwischen Information und Werbung wird im Einzelfall beurteilt.

BfArMAMG
Zur Glossar-ÜbersichtSuche