Die Inhalte von PeptidWiki dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Information und Forschung, sind ausdrücklich keine Empfehlung und ersetzen keine medizinische Beratung.

Die beschriebenen Substanzen unterliegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Viele sind nicht als Arzneimittel zugelassen.

Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt.

WADA

Recht

World Anti-Doping Agency, internationale Anti-Doping-Behörde. Führt eine Verbotsliste für leistungssteigernde Substanzen im Sport. Mehrere Peptide (TB-500, CJC-1295) sind auf S2 gelistet.

Ausführlich erklärt

Die Welt-Anti-Doping-Agentur wurde 1999 gegründet und hat ihren Sitz in Montreal. Rechtlich ist sie eine privatrechtliche Stiftung, die zu gleichen Teilen von der olympischen Sportbewegung und von Regierungen getragen wird. Ihr zentrales Regelwerk ist der Welt-Anti-Doping-Code, den Sportverbände und nationale Anti-Doping-Organisationen wie die NADA in Deutschland umsetzen.

Jährlich veröffentlicht die WADA eine aktualisierte Verbotsliste. Die Kategorie S2 umfasst Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika. Die Liste arbeitet häufig mit Sammelformulierungen, sodass auch nicht namentlich genannte Substanzen mit ähnlicher Wirkung oder chemischer Struktur erfasst sind. Akkreditierte Labore entwickeln parallel Nachweisverfahren, etwa auf Basis der Massenspektrometrie.

Bedeutung in der Peptidforschung

Für PeptidWiki ist die WADA-Liste relevant, weil zahlreiche experimentelle Peptide dort erfasst sind, darunter GH-Sekretagoga wie GHRP-6 oder Ipamorelin, GHRH-Analoga wie CJC-1295 sowie Thymosin-β4 samt Derivaten. Die Listung beruht auf einem angenommenen Leistungspotenzial oder Gesundheitsrisiko, nicht auf nachgewiesener Wirksamkeit. Für einige kurze Peptide wurden Nachweismethoden eigens entwickelt und in der analytischen Fachliteratur beschrieben.

Einordnung

Die WADA ist keine staatliche Behörde und erlässt keine Gesetze. Ihre Liste gilt für Sportlerinnen und Sportler, die dem Anti-Doping-Regelwerk unterliegen. Davon zu trennen ist das staatliche Recht, in Deutschland etwa das Anti-Doping-Gesetz sowie das Arzneimittelrecht, in Österreich und der Schweiz entsprechende eigene Regelungen.

DopingS2-Liste
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