Die Inhalte von PeptidWiki dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Information und Forschung, sind ausdrücklich keine Empfehlung und ersetzen keine medizinische Beratung.

Die beschriebenen Substanzen unterliegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Viele sind nicht als Arzneimittel zugelassen.

Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt.

NEM

Recht

Nahrungsergänzungsmittel. Lebensmittel zur Ergänzung der normalen Ernährung. Strenger als Arzneimittel begrenzt: Heilversprechen verboten, "Health Claims" nur nach EU-Zulassung. Kollagenpeptide werden als NEM vertrieben, nicht zugelassene Forschungspeptide nicht.

Ausführlich erklärt

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, die Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form enthalten, etwa als Kapseln, Tabletten oder Pulver. Grundlage in der EU ist eine Richtlinie aus dem Jahr 2002, die national umgesetzt wird, in Deutschland durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Anders als Arzneimittel durchlaufen NEM keine Zulassung mit Wirksamkeitsnachweis. In Deutschland genügt eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Hersteller.

Streng geregelt ist dagegen die Werbung. Gesundheitsbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie in der EU-Liste zugelassener Health Claims stehen. Ein Beispiel: Für Vitamin C ist die Angabe erlaubt, dass es zu einer normalen Kollagenbildung beiträgt, für Kollagenpeptide selbst gibt es keine vergleichbare zugelassene Angabe.

Bedeutung in der Peptidforschung

Auf PeptidWiki ist der Begriff wichtig, weil Kollagenhydrolysate und einige andere Peptidprodukte als Lebensmittel vermarktet werden. Die Einstufung hängt vom Stoff ab: Neue Stoffe ohne nennenswerten Verzehr vor 1997 gelten als neuartige Lebensmittel und benötigen eine Novel-Food-Zulassung. Pharmakologisch wirksame Substanzen fallen dagegen unter das Arzneimittelrecht und dürfen nicht als NEM verkauft werden.

Einordnung

Die Bezeichnung NEM ist kein Qualitäts- oder Wirknachweis. Nicht zugelassene Forschungspeptide lassen sich nicht rechtmäßig als Nahrungsergänzung deklarieren. In Österreich und der Schweiz gelten eigene nationale Regeln, die Grundsätze sind jedoch vergleichbar.

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