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Bioäquivalenz

Pharmakologie

Eigenschaft zweier Arzneimittel, die nach Verabreichung gleicher Wirkstoffmenge dieselbe Wirkstoffkonzentration im Blut erzeugen (gemessen an AUC und Cmax mit Toleranzbereich 80–125 %). Voraussetzung für Generika-Zulassungen, und Knackpunkt bei oralen vs. injizierten Peptid-Formulierungen.

Ausführlich erklärt

Bioäquivalenz wird in speziellen klinischen Studien geprüft, meist im Crossover-Design: Dieselben gesunden Probandinnen und Probanden erhalten nacheinander das Test- und das Referenzpräparat, getrennt durch eine Auswaschphase. Aus den Blutkonzentrationen werden AUC und Cmax berechnet. Anschließend bildet man das Verhältnis von Test zu Referenz und dessen 90-Prozent-Konfidenzintervall. Liegt dieses Intervall vollständig im festgelegten Akzeptanzbereich, gelten beide Präparate als bioäquivalent.

Der Gedanke dahinter: Erreicht ein Präparat im Blut denselben Verlauf wie ein bereits geprüftes, darf man ähnliche Wirkung und Sicherheit annehmen. So müssen Generika nicht alle großen Wirksamkeitsstudien wiederholen, die das Original durchlaufen hat.

Bedeutung in der Peptidforschung

Bei Peptiden ist Bioäquivalenz komplizierter als bei kleinen Molekülen. Synthetische Nachahmerprodukte von Peptiden wie Liraglutid oder Teriparatid werden von Behörden zusätzlich auf Verunreinigungen und Immunogenität geprüft. Rekombinant hergestellte Proteine werden als Biosimilars mit eigenen Anforderungen bewertet. Zwischen oralen und injizierbaren Peptidformulierungen besteht meist keine Bioäquivalenz, da die orale Bioverfügbarkeit viel geringer ist.

Einordnung

Bioäquivalenz bedeutet nicht chemische Identität und nicht automatisch therapeutische Austauschbarkeit in jedem Einzelfall. Für nicht zugelassene Peptide aus unkontrollierten Quellen gibt es keine Referenz und keine Bioäquivalenzprüfung.

AUCCmaxBioverfügbarkeit
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